Die Radtour zum Gerichtsvollzieher

Für 15 629,12 Euro auf den Weg gemacht

25. Januar 2016. Jetzt verschicke ich erst einmal ein paar Briefe...

Zuverlässigen Quellen zufolge ist mein erster Satz "La li lap" gewesen. Meine Eltern übersetzten dieses Kleinkind-Sprech  mit "Lachst dich schlapp". Gesagt haben soll ich das immer, wenn ich auf einen Tisch kletterte und mich fallen ließ, um Sterne sehen. Das hat nun hoffentlich kein Jugendamts-Mitarbeiter der Stadt Wilhelmshaven gelesen, sonst wird meinen Eltern noch nach ihrem Tod rückwirkend das Sorgerecht für mich entzogen. Bei dieser Behörde muss man inzwischen mit allem rechnen. Das wäre das erste Thema meiner heutigen Ausführungen. Also merken: Jugendamt Wilhelmshaven.

Im Januar 2012 hat ein Gerichtsvollzieher an meiner Tür geklingelt. Der Lüneburger Sozialpädagoge Ruthard Stachowske, der bis Anfang Juli 2011 die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch unter dem Dach der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg geleitet hatte, wollte nach einem Säumnisurteil des Hamburger Landgerichtes 5 000 Euro von mir haben. Geschäftsführerin der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg war seinerzeit Gisela van der Heijden, die mit Stachowske im Clinch lag und sich mit mir Anfang Juni 2011 in Bremen getroffen hatte, bevor sie Stachowske fristlos entließ. Bei diesem Treffen versprach sie mir: "'Es kommt gar nicht infrage, dass Sie irgendwelche Kosten tragen müssen." Das berichtete ich dem Gerichtsvollzieher, der an meiner Tür klingelte und danach wieder vondannen zog. Ich informierte Gisela van der Heijden über den Besuch, sie versprach mir Abhilfe, die versprach sie auch dem Gerichtsvollzieher. Also merken: Ruthard Stachowske und Gisela van der Heijden - und vielleicht diesen Bericht aus dem "Hamburger Abendblatt" lesen. 

Mein Anwalt schlug sogleich eine Vollstreckungsabwehrklage vor - ich jedoch bat um Gelassenheit, weil ich Gisela van der Heijden auf meiner Seite wähnte. Das änderte sich am 1. April 2012. An diesem Tag hatte ich einen Termin bei dem Gerichtsvollzieher, der war inzwischen genervt, weil sich die Geschäftsführerin der Sucht- und Jugendhilfe nicht mehr rührte. "Ich schicke die Akte zurück", sagte er. "Sie müssen keine eidesstattliche Versicherung über Ihre Vermögensverhältnisse abgeben." Was ihm passiert sei, könne man mit ihm nicht machen.

Ruthard Stachowske hatte bis dahin schon sehr viel gemacht. Dafür nahm er sich einen Anwalt aus Uelzen, der auch die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg vertrat. Dieser Anwalt legte 2011 sein Mandat nieder, weil er juristische Auseinandersetzungen zwischen der Einrichtung und Ruthard Stachowske erwartete. Womit er richtig lag. Er schrieb an die Geschäftsführerin Gisela van der Heijden, dass ihm dieser Schritt schwer falle, weil es bisher so gewesen sei: "Die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg und Ruthard Stachowske haben Herrn Tjaden abwechselnd verklagt." Die Kosten allerdings trug stets die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg, nie der Sozialpädagoge...Wie ich von diesem Schreiben erfuhr, ist hier kein Thema. 

Also merken: Ruthard Stachowske will Anfang 2012 5000 Euro von mir haben, obwohl er für die juristischen Auseinandersetzungen mit mir keinen Cent bezahlt hat. Zu der Zeit führt er einen Kündigungsschutzprozess gegen die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg, die 2010 noch von Matthias Lange geleitet worden ist. Der winkte während seiner Amtszeit jeden juristischen Schritt von Ruthard Stachowske durch und klatschte auch im "Hamburger Abendblatt" Beifall. Gisela van der Heijden setzte den Klagen ein Ende. Die meisten Verfahren hatte ich gewonnen.

Im Oktober 2012 hatte ich den zweiten Termin bei dem Wilhelmshavener Gerichtsvollzieher. Der war immer noch wütend, Gisela van der Heijden aber nicht mehr Geschäftsführerin der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg. Das Wilhelmshavener Amtsgericht fragte mich, ob ich mich per Klage gegen die Forderung von Stachowske wehren wolle. Ich zeigte mich nicht abgeneigt, als ich aber einen Vorschuss von 136 Euro zahlen sollte, damit das Verfahren in Gang käme, war ich abgeneigt. Also merken: Vorschuss zahlen, sonst keine Chance auf einen Prozess gegen Stachowske wegen Betruges.

Damit sind wir beim Heute und bei meiner Radtour zu einem Gerichtsvollzieher in Burgwedel, wo ich seit fast zwei Jahren wohne. Die Oberfinanzdirektion Aurich verlangte eine Vermögensauskunft von mir. Warum, erfuhr ich von dem Gerichtsvollzieher. Er gab mir eine Liste mit Forderungen verschiedener Gerichte, die von der Oberfinanzdirektion Aurich eingetrieben werden sollten. Ich las: "Amtsgericht Wilhelmshaven, Telefon 04421/75 800, 6 C 170/13, Zivilsache Tjaden gegen Stachowske". Kosten: 136 Euro.

In der Liste der Oberfinanzdirektion Aurich tauchte der Name Stachowske noch zweimal auf, der zweite Name lautete "Baier". Ich las: "Landgericht Oldenburg, Telefon 0441/2 200, 5 S 124/15". Die Forderung: 584 Euro. Baier ist ein Polizeibeamter aus Wilhelmshaven, der am 17. Juni 2013 im Auftrag des Wilhelmshavener Jugendamtes gegen 21.40 Uhr mit einem Kollegen gewaltsam in meine damalige Wilhelmshavener Wohnung eindrang. Er behauptete, er heiße Wiegand, sein Kollege Schweiger. Sie leuchteten mit Taschenlampen meine Wohnung aus, obwohl die Sonne noch gar nicht untergegangen war. Also merken: Polizei mit Taschenlampen. Vor meiner Tür stand eine Frau. Das war die Jugendamtsmitarbeiterin. Die schwieg.

In einem Zivilprozess und in einem Strafverfahren haben die beiden Polizeibeamten jedoch nicht geschwiegen. Sie logen der Strafrichterin und dem Zivilrichter die Hucke voll. Die Jugendamtsmitarbeiterin durfte auf Geheiß des Oberbürgermeisters nicht aussagen. Im Zivilverfahren sagte Baiers Kollege im Dezember 2014 aus, dass auch noch ein Mann vor meiner Wohnungstür gestanden hätte. Also bat ich das Wilhelmshavener Jugendamt um Aufklärung. Die wurde mir schriftlich verweigert. Den Namen dieses Mannes erfuhr ich nicht. Die Stadt Wilhelmshaven behinderte die Justiz also noch mehr. Dennoch stellte das Landgericht Oldenburg das Strafverfahren gegen mich ein. Vor dem Wilhelmshavener Amtsgericht hatte ich noch verloren. Den Zivilprozess verlor ich ebenfalls. Das Oldenburger Landgericht lehnte eine Berufung ab. Deshalb die Kosten in Höhe von 584 Euro.

Als die Vermögensauskunft unterschriftsreif war, fragte mich der Gerichtsvollzieher, ob ich auf Rechtsmittel verzichten wolle. Ich verneinte. Nun habe ich 14 Tage Zeit für meinen Einspruch, die Frage, ob ich die Aktenzeichen des Gerichtsvollziehers bei meinem Einspruch angeben muss, konnte er nicht beantworten: "So was habe ich noch nie erlebt."

Wer nun nachgerechnet hat, kommt nicht auf 15 629,12 Euro. Des Rätsels Lösung: Auch Anjas Erste Property hat eine Vermögensauskunft von mir verlangt. Dieses Unternehmen behauptet einen Firmensitz in Frankfurt, kauft Häuser in Deutschland, vermietet sie und lässt sie vergammeln. Das Haus in Wilhelmshaven, in dem ich gewohnt habe, gehörte Anjas Erster Property. Wahrer Sitz ist die Isle of man, in Neu-Isenburg hängt ein Briefkasten. Das bewies ich dem Gerichtsvollzieher aus Burgwedel mit Dokumenten. Helfen konnte er mir trotzdem nicht. Das ist nicht seine Aufgabe - aber meine. Anjas Erste Property können Sie googeln. Dann erfahren Sie, wie die Anjas Mieter ausnehmen und Forderungen stellen, die eigentlich unberechtigt sind, von Gerichten aber abgesegnet werden...

Nur eine Geschichte: Der private Eigentümer des Wilhelmshavener Hauses, in dem ich gewohnt habe, teilt am 1. April 2007 schriftlich mit, dass er sein Haus verkauft habe. An wen, verrät M. nicht. Ich informiere sofort das Jobcenter, das meine Miete an M. überweist. Die April-Miete ist bereits überwiesen. Das Jobcenter fordert mich auf, den neuen Eigentümer ausfindig zu machen. Sonst bekäme ich kein Geld mehr. Ich telefoniere herum und erfahre eher zufällig, dass die neue Eigentümerin Anjas Erste Property heißt. Das Jobcenter überweist auch die Mai-Miete an M., obwohl ich diese Behörde über meine Recherchen auf dem Laufenden halte. Dann bekomme ich Post von Treureal aus Hamburg. Diese Firma stellt sich als Verwalterin des Hauses vor, beigefügt ist eine Vollmacht von Anjas Erster Property. Gleichzeitig kündigt Treureal meine Wohnung fristlos, weil ich mit Mieten für April und Mai 2007 im Rückstand sei...

Den ersten Brief habe ich heute an das Wilhelmshavener Amtsgericht wegen Stachowske geschickt...Mal sehen, wer dann noch "La li lap" sagt...

1. Februar 2016. Der erste Brief  
  




Kommentare

  1. Zum Bericht im "Hamburger Abendblatt": Der ist ganz ordentlich geschrieben. Der Aufhänger - Kommentare, die ich angeblich gelöscht habe - stimmt allerdings nicht. Die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg drohte mir damals mit Klage. Darauf reagierte ich keinesfalls mit Löschungen.

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  2. Merkwürdigerweise rudert jetzt die Oberfinanzdirektion Aurich zurück und tut so, als habe sie nie eine Vermögensauskunft von mir verlangt. Heinz-Peter Tjaden

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  3. interessant, dass dieser beitrag wieder zu den meistgelesenen gehört. der immobilienhai ist inzwischen verstorben. bei einem test stellte sich heraus, dass er als pfändungsgläubiger nicht einmal ein existierendes bankkonto hatte, so dass eine überweisung von mir schon nach wenigen stunden meinem konto wieder gutgeschrieben wurde. die einrichtung von stachowske wurde verschenkt und von der beschenkten einrichtung geschlossen. gegen die lügen von jugendamt wilhelmshaven und von den beiden polizeibeamten kam ich nicht an. sie wurden schließlich auch noch vom damaligen oberbürgermeister von wilhelmshaven gedeckt und der 2013 verantwortliche jugendamtsleiter ist inzwischen oberbürgermeister von wilhelmshaven...

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