Polizei und Gewalt

Alexander Bosch von Amnesty International hat leider Recht: Es kann jeden treffen

"Ausgegraben haben die Filmemacher, wie selten die Staatsanwaltschaft tatsächlich Anklage erhebt. In der Statistik aus dem Jahr 2013 zeigt sich: Wenn die mutmaßlichen Täter Polizisten sind, wird nur in 2,4 Prozent der Fälle angeklagt. Wenn sie keine Polizisten sind, ist der Wert sechs Mal so hoch: In 15,4 Prozent der Fälle kommt es zur Anklage. „Es kann jeden treffen“, sagt Alexander Bosch von Amnesty International. „Übergriffe können jeden treffen?“ fragt die Voiceover-Stimme ungläubig."

Berichtet die "taz" über eine Dokumentation, die am 15. Dezember 2014 von der ARD ausgestrahlt worden ist. Nicht zur besten Sendezeit, sondern zu später Stunde. Hier klicken 

Alexander Bosch scheint zu übertreiben, wenn er sagt, dass jede und jeder das Opfer von Polizeigewalt werden kann. Er hat leider Recht. Weiß ich aus eigener Erfahrung. Zwei Polizeibeamte dringen am 17. Juni 2013 gegen 21.40 Uhr mit Gewalt in meine damalige Wohnung in Wilhelmshaven ein, weil das Jugendamt behauptet: "Tjaden versteckt sein Patenkind." Sie weisen sich nicht aus, den erfundenen Grund für die Wohnungsdurchsuchung erfahre ich erst in meiner Stube, die Polizeibeamten nennen sich Wiegand und Schweiger, die Namen sind falsch. Da anschließend niemand bereit ist, mir reinen Wein einzuschenken, stelle ich Strafantrag gegen die beiden Polizeibeamten. Die Oldenburger Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren im Dezember 2013 ein. 

Damit endet die Geschichte nicht, die Polizeibeamten wollen mich als Verleumder abstempeln, der im Netz und in einer Broschüre mit dem Titel "Lügen haben Jugendamts-Beine" Hier klicken falsche Behauptungen über die Wohnungsdurchsuchung aufgestellt hat. Die Oldenburger Staatsanwaltschaft erlässt gegen mich einen Strafbefehl, einer der beiden Polizeibeamten strengt einen Zivilprozess gegen mich an. In beiden Verfahren haben die Polizeibeamten inzwischen das Wilhelmshavener Amtsgericht belogen. Sie hätten sich keine falschen Namen gegeben, haben sie behauptet. Dass sie sich nicht ausgewiesen haben, bestritten sie im Strafprozess, gaben das aber im Zivilprozess zu. Noch gibt es keine rechtskräftigen Urteile. 

Zur Aufklärung hätte die Jugendamts-Mitarbeiterin beitragen können, die am 17. Juni 2013 die Durchsuchung meiner Wohnung veranlasste und schweigend vor meiner Tür stand, während sie die Polizisten machen ließ. Sie bekam im Namen des Wilhelmshavener Oberbürgermeisters nicht nur ein Aussageverbot, in der vor Gericht verlesenen schriftlichen Begründung wurde sogar behauptet, ich sei ein Stalker, der die Arbeit des Wilhelmshavener Jugendamtes lahm gelegt habe. Diese schriftliche Begründung haben mein Anwalt und ich bis heute nicht bekommen.

Polizei und Politik blocken ab, wenn es um Polizeigewalt geht, heißt es in dem ARD-Beitrag. Auch das stimmt. Leider. 

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Kommentare

  1. Stimmt nicht. Auch im Strafverfahren sagten die beiden Poizeibeamten nicht, dass sie sich ausgewiesen haben. Sie steuern nur wieder. Wie peinlich. Ich weiß gar nicht, ob Ihnen selbst irgendwann mal Skrupel kommen, wenn Sie Ihre Darstellungen durchlesen. Sie wissen am allerbesten, dass diese nicht der Wahrheit entsprechen. Bitte veröffentlichen.....aber einen Teufel wird der Zensor Tjaden tun.

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  2. Ach, Herr W. oder Herr W., möglicherweise auch Herr K., verboten werden soll mir die Behauptung, die Polizeibeamten hätten sich nicht ausgewiesen. Herr Wiegand erzählte im Strafverfahren lang und breit, man habe bei mir geklopft, mir die Dienststelle genannt, von der sie kommen, mir den Grund für die Durchsuchung genannt und ich hätte den Zutritt zu meiner Wohnung verwehrt, weshalb sie sich mit Gewalt Zutritt verschafft hätten. Der Kindesvater sagte sogar aus, ein Polizeibeamter hätte einen Fuß in meine Wohnungstür gestellt, bevor sie mir erklärten, warum sie da waren. Im Zivilverfahren sollte mir die Behauptung, die Polizeibeamten hätten sich nicht ausgewiesen verboten werden. Mein Anwalt staunte nicht schlecht, als beide Polizisten sagten, sie hätten sich nicht ausgewiesen, was sie auf Nachfrage bestätigten. Wenn Sie Zusammenhänge nicht verstehen, sollten Sie auch dann Prozesse nicht besuchen, wenn Sie sich eine Verurteilung von Tjaden wünschen. Beim Zivilprozess gab es übrigens keinen Zuhörer. Beim Strafprozess waren die Ratsherren Walzner und Walpurgis zugegen. Wer von beiden kommentiert denn nun? Ich habe nichts zu verbergen, meine Darstellungen sind in allen Einzelheiten wahr. Sollte hier Herr K. kommentieren, müsste das aufgrund von Hörensagen geschehen.

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    1. Fehlt noch die Anmerkung: Dass sich die Polizeibeamten angeblich ausgewiesen haben, ist auch Gegenstand des Strafprozesses, bei dem es eine Berufungsverhandlung gibt. Was mein Anwalt und ich schriftlich haben, können Sie nicht ändern.

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  3. Weitere Kommentare veröffentliche ich aus der W., W. und K.-Ecke nur noch bei Angabe des Realnamens. Gleiches Recht für alle...

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