Sprachlos

Bei der Staatsanwaltschaft von Oldenburg

"Es ist durchaus als ein erheblicher Angriff auf die Ehre eines Kommunalpolitikers anzusehen, wenn diesem unterstellt wird, er habe über die Verhöhnung eines Vorstandsmitglieds ("Vergasen") nur gelächelt und sei diesem gegenüber gewalttätig geworden." Die Behauptung, ein Ratsherr aus Wilhelmshaven habe einen Parteifreund verprügelt, soll ich in einem Artikel über eine turbulente Mitgliederversammlung veröffentlicht haben, warf mir der Oldenburger Staatsanwalt Eiser am 27. November 2013 in einem Schriftsatz an das Oldenburger Landgericht vor. Da diese falsche Anschuldigung dazu führen könnte, dass ein Verfahren auf unzulässige Weise verlängert wird - was laut Strafgesetzbuch verboten ist - zeigte ich Eiser bei der Staatsanwaltschaft von Oldenburg an. Die hat nicht einmal ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Das teilte mir jetzt Staatsanwalt Kunze mit. Gegen diese Entscheidung könne ich innerhalb von 14 Tagen Beschwerde bei der Oldenburger Generalsstaatsanwaltschaft einlegen.

Mit einer anderen Antwort habe ich auch nicht gerechnet. Sonst hätte der Staatsanwalt Kunze seinem Kollegen Eiser bescheinigen müssen, dass er längere Texte nicht verstehen kann oder - was noch schlimmer wäre - nicht verstehen will. Schon Eisers Klageschrift wegen meines Berichtes über diese turbulente Mitgliederversammlung fand ich wegen eklatanter sprachlicher Mängel erschreckend. Diese sprachlichen Mängel erkannte auch das Oldenburger Landgericht und würdigte sie in der Begründung für meinen Freispruch. Die Tatsache, dass Eiser in seiner Revisionsbegründung noch einen drauf setzte und eine neue falsche Behauptung aufstellte, ist keinesfalls ein Beleg dafür, dass er sein Sprachvermögen mittlerweile verbessert hat. Ich bin von zwei Vorwürfen freigesprochen worden - der Staatsanwalt setzt nun einen dritten Vorwurf in die Gerichts-Welt? Behauptet Eiser demnächst auch noch, ich hätte seinerzeit auch über die Ermordung eines Mitglieds berichtet?

Das Oldenburger Landgericht wird sich nun mit dieser Revision beschäftigen müssen und dabei feststellen, dass Eisers Antrag auf sprachlichen Missverständnissen beruht. So verschwendet er die Zeit von Richtern, die immer mehr hinter Aktenbergen verschwinden. Auch viele Anwälte leiden unter mangelnder Sprachkenntnis, stellte vor geraumer Zeit ein Wilhelmshavener Amtsrichter fest, der einen Verhandlungstag mit dem Stoßseufzer begann: "Ich möchte endlich einmal ein Schriftstück lesen, das klar und deutlich formuliert ist. Auch heute werde ich alle Anträge ablehnen müssen, weil ich sie gar nicht verstehe."

Mein Bericht über den Freispruch: http://islamprozess.blogspot.com

Meine Erfahrungen mit der Staatsanwaltschaft von Hannover, die mich sogar belogen hat http://staatsanwaltschafthannover.blogspot.com





 




Kommentare

  1. als richter kann ich nur bestätigen, was mein wilhelmshavener kollege gesagt hat. bei vielen schriftsätzen sträuben sich mir die nackenhaare.

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