Das hätte...

...man mir sagen müssen!

Da beschäftige ich mich seit fünf Jahren mit Jugendämtern, Familiengerichten und Gutachtern, berate Eltern, helfe ihnen, so gut ich kann, obwohl ich mir gelegentlich auf nichts mehr einen Reim machen kann, weil sich sogar Scharlatane als Experten aufspielen dürfen - wenn man mir aber schon im Dezember 2007 verraten hätte, was ich jetzt weiß, hätte ich mich auch nie gewundert. Was ich jetzt weiß, ist: Bekommt man eine Richterstelle am Familiengericht von Münster, muss man nicht einmal lesen können. Man macht, was das Jugendamt sagt - und gut ist.

An dieser Stelle gestehe ich aber auch: Mir ist auch schon von einer Familienrichterin aus Münster berichtet worden, die sich ihr eigenes Urteil bildet (sie besucht beispielsweise die Eltern). Ob ich das hier aber verraten darf, müsste noch geklärt werden. Wäre doch schade, wenn diese Familienrichterin, die lesen kann, einer Kollegin, die diese Fähigkeit nicht besitzt, vorlesen müsste, was ich sogleich berichte.

Im August 2012 schickt mir eine Mutter aus Münster einen Beschluss des Familiengerichtes. Darin wird ein Gutachter zitiert, der berichtet habe, der Tochter, die bei Pflegeeltern lebt, gehe es schlecht. Die Kleine habe sich aus dem Hier und Jetzt verabschiedet, das Verhalten der Dreieinhalbjährigen sei von Anfang an von großer Ablehnung geprägt gewesen.

Gestern Abend habe ich das Gutachten bekommen, aus dem diese Familienrichterin zitiert. Gelesen habe ich es heute Vormittag. Über das Mädchen schreibt der Gutachter, dass er die Kleine am 3. Februar 2012 in einer Beratungsstelle getroffen habe. Sie sei von den Pflegeeltern dorthin gebracht worden. Anfangs sei das Kind vorsichtig gewesen, habe sich an die Pflegemutter geschmiegt, zu der das Mädchen ein besseres Verhältnis habe als zum Pflegevater. "Sie machte einen insgesamt zufriedenen und ausgeglichenen Eindruck. Sie nahm mit dem Unterzeichner schnell Blickkontakt auf, hielt ihn auch. Die Scheu, die sie anfangs nur kurze Zeit gezeigt hatte, legte sich schnell. Fragen des Unterzeichners beantwortete sie angemessen. Im weiteren Verlauf lachte N. viel und scherzte mir ihrer Pflegemutter", schreibt dieser Gutachter. Dann habe das Mädchen gespielt.

Nun befasst sich der Gutachter mit den Pflegeeltern, die seinen Angaben zufolge bereits seit zehn Jahren ein zweites Pflegekind haben, das als Zweijährige traumatisiert gewesen sei. Doch dieses Problem habe man in den Griff bekommen. Dann zitiert der Gutachter seine Begleiterin, die für den Jugendhilfedienst in Münster arbeitet. Deren zeitliche Angaben stimmen nicht mit den Angaben des Jugendamtes überein. Aber sie soll auch gesagt haben: "N. hat sich von Anfang an gut auf die Pflegeeltern eingelassen."

Dann folgen noch Schilderungen der Pflegeeltern über merkwürdiges Verhalten der Kleinen beim Essen, auch Laufen habe sie nicht so schnell gelernt wie andere Kinder. So weit - so Gutachten.

Jetzt zitiere ich aus dem Beschluss jener Familienrichterin, die des Lesens nicht mächtig ist: "Der Sachverständige Dr. T. hat in seinem Gutachten ausgeführt,...N. habe zwar eine Bindung zu den Pflegeeltern aufgebaut, zeige jedoch noch keine Bindungssicherheit in ihrem Interaktionsverhalten. Hierbei führt der Sachverständige Distanzlosigkeit und eine schnelle Verunsicherung von N. an. Zudem sei von einem Wegdriften von N. berichtet worden, als sei sie nicht im Hier und Jetzt. Die ersten Versuche der Kontaktanbahnung seien von heftiger Abwehr und Weinen N´s begleitet gewesen."

Das soll der Gutachter auch während der mündlichen Verhandlung gesagt haben, die Familienrichterin zitiert aber ausdrücklich aus dem Gutachten. Außerdem kann niemand überprüfen, was vor Familiengerichten gesagt oder nicht gesagt worden ist, denn solche Verhandlungen sind nichtöffentlich.

Zu schlechter Letzt beschleicht mich das Gefühl, dass diese Familienrichterin sehr wohl lesen kann und sich eines Tricks bedient. Geht etwas schief, präsentiert sie ihren Beschluss, läuft alles prima, präsentiert sie das Gutachten. Wichtig scheint ihr nur zu sein, dass sie gegen die Mutter entscheiden kann. Der hat sie ein Umgangsverbot mit ihrer Tochter aufgebrummt...

22. Dezember 2012

Analyse des Gutachtens
Serie beginnt am 26. Dezember 2012
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