Kasten Bier statt Farbe

Bleibt nur ein Job im Jugendamt oder als Gutachter

Würde ein Maler immer wieder den Kasten mit Bier mit dem Farbeimer verwechseln, würde er nie fertig werden. Bekäme er wegen Trunkenheit am Pinsel die Kündigung, könnte er immer noch in vielen Jugendämtern, als Familienrichter oder Gutachter einen Job finden. Dann müsste er nicht einmal mehr wissen, wie sich ein Kasten mit Bier von einem Farbeimer unterscheidet. Was er täte, wäre Anwendung einer Erfahrungswissenschaft - und wer wollte es einem Maler verdenken, dass ihm die nötige Erfahrung fehlt?

Das Jugendamt von Eutin beispielsweise darf man nicht darauf hinweisen, dass man irrtümlicherweise zwei Gesprächstermine bekommen hat. Weist man dann auch noch darauf hin, dass einem der erste Termin nicht in den Berufsalltag passt, werden beide Termine wieder gestrichen. Man bekommt nie wieder einen.

Etwas weiter südlich praktiziert ein Gerichtsmediziner, der bei der Untersuchung von drei Kindern feststellt, dass keins der Kinder sexuell missbraucht worden ist. Was aber nicht bedeute, dass ein sexueller Missbrauch ausgeschlossen sei. Als Gerichtsmediziner weiß man eben nie...

Begibt man sich anschließend nach Nordrhein-Westfalen, dann ist dort wohl immer Karneval. Ein fast 80-Jähriger hat als Gutachter etwas gegen Mütter mit einem Tatoo, eine Familienrichterin mag Großeltern nicht - und wenn eine Frau in ein Jugendamt ruft, ob eine der Mitarbeiterinnen oder einer der Mitarbeiter Kinder hat, lautet die Antwort: "Die gibt´s hier nicht." Für Kinder sind die auch nicht zuständig - die sind auf Kindesentzug spezialisiert.

Es könnte so einfach sein - ist es auch. Bekommt man keinen neuen Job als betrunkener Maler, sollte man Dr. phil. werden. Die geben sich überall ein Stelldichein - und zwar sogar dann noch, wenn sie Kant für einen deutschen Nationalspieler halten. Dass es einmal einen gegeben hat, der Kahn hieß, ist denen kaum vermittelbar, deswegen sind die auch so leicht an Familiengerichte und Jugendämter zu vermitteln...Sind manchmal auch Postboten darunter, die anschließend ein Buch darüber schreiben, wie irre man sein darf, wenn man sich nur richtig bewirbt.

Wer klar denkt, kann sich auch klar und kurz ausdrücken, hat mir einmal ein Schriftsteller gesagt. Genau deswegen kommt kaum ein Gutachter mit weniger als 100 Seiten aus, verfassen Familienrichter Beschlüsse, in denen sie erst einmal auf mehreren Seiten frühere Beschlüsse falsch wiedergeben, damit der neue Beschluss auch nicht richtig sein muss, behauptet so manches Jugendamt, es habe einer Mutter bereits geholfen, als sie im Alter von sieben Jahren schwanger geworden sei. Man hat ja nicht immer einen Taschenrechner auf dem Schreibtisch...

Dann heißt es oft: "Ab ins Heim!" Leider für die Kinder, leider nicht für diese Jugendamtsmitarbeiter, Gutachter und Familienrichter. Dann doch lieber ein Maler mit Trunkenheit am Pinsel.

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