Die Webkiller

Sie versprechen ihren Kundinnen und Kunden, die auch im Internet nichts Negatives über sich lesen wollen, eine Menge: die Web-Killer aus München. Angeblich lassen sie gegen Bezahlung Beiträge löschen und bei google verschwinden. Darauf hat sich im Mai 2012 auch ein Sozialpädagoge aus Lüneburg verlassen. Deshalb baten mich die Web-Killer schriftlich in seinem Auftrag um Löschung/Entfernung der Beiträge auf www.wagniskinder.de/11.html  Ich jagte zwei Löcher in dieses Schreiben.

Haben meine Beiträge nicht vertrieben

Für Medienzensur ist eigentlich das Hamburger Landgericht zuständig. Dieses Gericht verbietet auf Antrag per einstweiliger Verfügung so schnell kritische Anmerkungen, dass Journalistinnen und Journalisten, Bloggerinnen und Blogger aus dem Staunen nicht herauskommen. Ein Beobachter dieses gerichtlichen Geschehens erfand dafür den Begriff  "Zensurkammer" und stellte die Seiten www.buskeismus.de ins Netz.

Erst schleppten mich die Zeugen Jehovas vor dieses Gericht und gewannen das Verfahren ohne jede Beweisaufnahme bei einem mündlichen Termin, dann entdeckte auch dieser Sozialpädagoge aus Lüneburg dieses Gericht für seine vermeintlich gerechte Sache, war aber weniger erfolgreich als die Zeugen Jehovas. Nach einem Anfangserfolg landete er mehrfach auf der juristischen Nase. Für die Niederlage bezahlt hat er nicht. Die Bezahlung überließ er seiner Arbeitgeberin, die für ihre Arbeit Geld von der Rentenversicherung, von Jugendämtern und von der Krankenkasse bekommt.

Warum mein Anwalt aus Münster und ich so viele Verfahren vor dem Hamburger Landgericht gewonnen haben, ist besagtem Erfinder der Buskeismus-Seiten bis heute schleierhaft. Denn eigentlich bedient sich dieses Gerichts stets eines Tricks zugunsten der Klägerinnen und Kläger. Schriebe beispielsweise jemand "Angela Merkel trägt rote Kleider, die ihr so gut stehen wie einer Kuh ein Regenmantel", könnte die Bundeskanzlerin diese Meinungsäußerung leicht verbieten lassen. Das funktioniert so: Das Gericht würde dem Autor bestätigen, dass er eine Auffassung vertreten hat. Das sei zulässig. Da aber jede Meinungsäußerung einen "Tatsachenkern" enthalte, müsse er nun beweisen, dass a) Merkel rote Kleider trägt und dass b) einer Kuh ein Regenmantel nicht steht. Kann niemand. Schon hätte die Bundeskanzlerin gewonnen.

Mit der Einschaltung der Web-Killer hat der Sozialpädagoge aus Lüneburg jedoch noch weniger gewonnen als vor dem Landgericht in Hamburg. Googeln Sie doch einmal "Wagniskinder"...

  

Kommentare

  1. zu ihrer frage auf familiensteller.blogspot.com: ich erinnere mich :-)

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