Staatsanwaltschaft Hannover

24. Februar 2012
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages: Versprochene Prüfung ist gar nicht möglich?

Haben die Mitglieder des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages Angst davor, die Staatsanwaltschaft von Hannover anzurufen, dort zu fragen, ob ein Rechtspfleger, der sich 2006 Wendt genannt hat, tatsächlich existiert und den bei tatsächlicher Existenz zu fragen: "Haben Sie dem Tjaden im November 2006 eine Abfindung nach dem Justizentschädigungsgesetz versprochen, wenn er sich für kurze Zeit still verhält"?

Da mir Dunja McAllister, Ehefrau des niedersächsischen Ministerpräsidenten und Schirmherrin der Stiftung Opferhilfe Niedersachsen, am 8. November 2010 geschrieben hat, dass es "Angelegenheit der Fach- und Dienstaufsicht über die Staatsanwaltschaften (ist), auf solche Beschwerden wie die von Ihnen erhobene angemessen zu reagieren. Die Aufsicht über die Staatsanwaltschaft obliegt dem Niedersächsischen Justizministerium. Deshalb habe ich Ihre Eingabe dorthin weitergeleitet, wo sie weiter bearbeitet wird", hoffte ich, dass endlich jemand meine Entschädigungsforderung wegen eines verschleppten Verfahrens gegen mich, ernsthaft prüft.  Dieses Verfahren endete 2006 mit einem Freispruch aus tatsächlichen Gründen vor dem Amtsgericht in Burgdorf und mit einer Einstellung des Verfahrens vor dem Landgericht in Hildesheim wegen Unhaltbarkeit des Vorwurfs.

Ich täuschte mich. Das Niedersächsische Justizministerium bügelte meine  Eingabe ab, der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages teilte mir am 20. Juni 2011 mit, der niedersächsische Landtag sei zuständig, der schrieb mir am 13. Oktober 2010, er könne sich für "mein Anliegen nicht verwenden", worauf mir der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages am 16. November 2011 versicherte, er werde eine Prüfung einleiten.

Aus dieser angeblichen Prüfung ist ein Windei geworden, denn heute bekam ich erneut Post vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages. In diesem Schreiben steht: "Der Deutsche Bundestag hat keine Möglichkeit, auf  Behörden einzuwirken, die der Landesaufsicht unterliegen. Gegenüber der Volksvertretung eines Landes stehen dem Deutschen Bundestag keine Weisungs- und Aufsichtsbefugnisse zu."

Das hat dieser Ausschuss am 16. November 2011 noch nicht gewusst? Und was wollte er prüfen? Wie gut meine Nerven sind - oder: Wann ich endlich merke, dass mich diese Volksvertreter fortwährend verarschen?

Vorsitzende des Petitionsausschusses ist übrigens ein Fraktionsmitglied der Linken, die derzeit Joachim Gauck als Kandidat für das Bundespräsidentenamt vorwirft, er vernachlässige soziale Themen...

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